Stand Juli 2024
Zur leichteren Lesbarkeit wird in den AGB die grammatikalisch männliche Form verwendet. Gemeint sind stets Personen jeder Geschlechtsidentität.
Wir, die Firma Eugen Stratemeyer GmbH & Co. KG geben an, dass unsere Lieferungen und Leistungen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen erfolgen. Diese sind dem Auftraggeber bekannt und werden mit Aufgabe der Bestellung als verbindlich anerkannt. Entgegenstehende oder abweichende andere Bedingungen erkennen wir nicht, auch nicht stillschweigend, an. Ausnahmen müssen durch uns schriftlich erklärt sein. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Wir behalten uns vor Aufträge im Rahmen und Sinne des BGB abzulehnen.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk Bochum“ ausschließlich Porto, Verpackung und Versicherung. Maßgeblich sind die Preise der jeweils im Lieferzeitpunkt gültigen Preisliste. Mit Erscheinen der aktuellen Preisliste verlieren die vorherigen ihre Gültigkeit. Sonderanfertigungen und -leistungen werden zusätzlich berechnet. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen ausgewiesen; sie wird in gesetzlicher Höhe bei Rechnungsstellung gesondert berechnet.
Bestellungen nehmen wir telefonisch, über unsere Bestellsoftware, unseren Online-Shop, per Fax entgegen. Softwarehäuser werden von uns unterstützt. Bei Mehrbrillenauftragen bitte den Bezug zum Erstauftrag angeben (z. B. Auftragsnummer, Produkt, Bestelldatum).
Nach Absenden der Bestellung geben wir Ihnen bei Fertigungsgläsern 2 Stunden die Möglichkeit, diesen Auftrag kostenlos zu stornieren. Spätere Stornierungen werden mit 50 % des Auftragswertes berechnet. Ausgenommen sind Produkte aus der Spezialpreisliste. Diese können nach Auftragserteilung nicht mehr storniert werden.
Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto (ohne Abzug) oder bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto zur Zahlung fällig, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt. Wir behalten uns vor, bei Sonderanfertigungen, ganz oder teilweise Vorkasse zu verlangen. Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet, sollten sie gleichwohl an Zahlung statt akzeptiert werden, gehen Diskontzinsen und Wechselspesen zu Lasten des Auftraggebers und sind sofort zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind. Der Auftraggeber ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Auftraggeber kein Zurückbehaltungsrecht zu. Gerät der Auftraggeber in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Bei Zahlungsverzug sowie zwischenzeitlich eingetretenen begründeten Zweifeln an der Bonität/Liquidität des Auftraggebers sind wir berechtigt, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen und für Folgeaufträge Vorkasse zu verlangen.
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum; im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehalts sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Der Auftraggeber ist verpflichtet die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. In der Rücknahme der Ware liegt kein vertraglicher Rücktritt, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Ohne unsere schriftliche Zustimmung darf die Ware nicht verpfändet oder sicherungsübereignet werden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit die Kosten einer gerichtlichen Durchsetzung unserer Sicherungsrechte nicht anderweitig beigetrieben werden können, haftet hierfür der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern; zur Sicherung unserer Ansprüche tritt uns der Auftraggeber bereits jetzt alle Forderungen gegen seine Abnehmer aus dem Weiterverkauf in Höhe des Rechnungsendbetrages einschl. Umsatzsteuer aus allen bei uns offenen Rechnungen ab. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung ermächtigt; auf unser Verlangen hat er die Abtretung offenzulegen. Softwareprogramme, Dokumentationen und deren Ergänzungen bleiben auch nach Übergabe unser Eigentum. Sie dürfen weder vervielfältigt noch ohne unsere schriftliche Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Mit Übergabe wird ein jederzeit widerrufliches, nicht ausschließliches unübertragbares Nutzungsrecht zur Bearbeitung und Verkaufsförderung unserer Ware eingeräumt. Quellcodes sind von der Benutzung ausgeschlossen; der Auftraggeber verpflichtet sich, die folgenden Handlungen zu unterlassen: den Quellcode der Software zu ermitteln, das Modifizieren, Neuprogrammieren, Übersetzen, Rückassemblieren, Dekompilieren oder anderweitige Reverse-Engineering der Software. Eine Haftung aus der Überlassung der Software sowie wegen fehlerhafter Dokumentation wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Durch die anteilige Zahlung von Kosten für Werkzeuge oder Sondermittel erwirbt der Auftraggeber kein Teil-/Eigentum an ihnen. Wir verpflichten uns jedoch, Folgeaufträge ohne erneute Berechnung der Hilfsmittel durchzuführen, falls diese noch bei uns verfügbar und tauglich sind. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
Alle angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Soweit der Unternehmer seinen Liefertermin nicht einhält, kann der Auftraggeber vom Unternehmer die Erklärung verlangen, ob dieser zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Unternehmer nicht innerhalb angemessener Frist von zumindest 14 Tagen, kann der Auftraggeber zurücktreten. Ansprüche des Auftraggebers aufgrund vom Unternehmer fahrlässig nicht eingehaltener Liefertermine sind ausgeschlossen. Fixgeschäfte müssen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche gekennzeichnet sein. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Frist zum Transport an den Auftraggeber aufgegeben worden ist. Mit Annahmeverzug geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs der Ware auf den Auftraggeber über.
Die Lieferung einzelner Warengruppen verpflichtet uns nicht zur Bereitstellung unserer gesamten Produktpalette an den jeweiligen Auftraggeber. Abweichungen der Ware von unserem Angebot/unserer Auftragsbestätigung sind unbeachtlich und kein Fehler, wenn sie produktionstechnisch bedingt und Ergebnis der stetig von uns betriebenen Verbesserung unserer Erzeugnisse sind. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass das Produkt objektiv ungeeignet ist. Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, wobei wir berechtigt sind, Versandweg und -art zu bestimmen. Die Ware wird handelsüblich verpackt und berechnet. Mehrkosten für Sonderwünsche (Sonderverpackung, Expresszustellung, Versicherung) trägt der Auftraggeber. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen, falls dies nicht vorab schriftlich zugesichert wurde. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Entsorgung der Verpackung auf seine Kosten sicherzustellen.
Die Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass der Auftraggeber die Ware unverzüglich auf Fehlerfreiheit und Vollständigkeit überprüft und uns innerhalb von spätestens 10 Tagen seit Empfang der Ware schriftlich den Mangel anzeigt. Dabei ist die Ware zur Überprüfung unter Angabe von Lieferschein-Nr. und -datum vorzulegen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung, Nachlieferung oder Rücktritt unter Gutschrifterteilung berechtigt. Kosten, die dadurch entstehen, dass die Ware sich nicht am Erfüllungsort befindet, trägt der Auftraggeber. Schlägt die Nachbesserung/Nachlieferung fehl, so ist der Auftraggeber berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Soweit gesetzlich zulässig, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers ausgeschlossen. Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass der Auftraggeber seine nach 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobligenheiten ordnungsgemäß nachkommt. Für die Veredelung oder Nachbearbeitung von Fremdprodukten wird die Gewährleistung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Unsere Herstellergarantie bezieht sich nicht auf die vorstehenden Arbeiten. Oberflächenfehler an Brillengläsern, die der Auftraggeber oder in seinem Auftrag Dritte bereits bearbeitet haben, werden nicht als Mangel anerkannt.
Wir, die Eugen Stratemeyer GmbH & Co. KG übernehmen für Augenoptiker und optische Betriebe die Dienstleistung „Einarbeiten von Brillengläsern“. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen Einschleifservice und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Eugen Stratemeyer GmbH & Co. KG an.
AUFTRAGSERTEILUNG: Für die vollständigen und richtigen Angaben bzw. Daten haftet der jeweilige Auftraggeber. Alle relevanten Daten müssen auf unserem aktuellen Auftragsformular bzw. in der Online-Bestellung deutlich vermerkt sein. Wir behalten uns vor, in Einzelfällen nach Prüfung der Fassung bei unzureichender Verglasbarkeit den Auftrag abzulehnen. Achten Sie bei Ihrer Glasbestellung auf die Mindestranddicken: Nylorbrille 1,6 mm, Bohrbrille (am Bohrloch) 1,8 mm, Vollrand-Nylor o.ä. 2,4 mm. Brillengläser aus phototropen oder polarisierenden Kunststoff arbeiten wir in Bohr- und Nylorbrillen nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Risiko des Auftraggebers ein. Eine Verarbeitung des Materials Polycarbonat lehnen wir ab.
AUFTRAGSBEARBEITUNG: Die Zentrierung erfolgt ausschließlich nach Kastenmaß. Bei Gleitsichtgläsern gilt als Bezugspunkt das Fernzentrierkreuz. Wird bei Einstärkengläsern keine Einschleifhöhe angegeben, werden sie mittig eingeschliffen. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit seiner auf dem Auftragsformular bzw. online gemachten Angaben. Die Einschleiftoleranzen werden nach DIN EN ISO 21987 ausgeführt.
PREISE: Die Einschleif- und Fernformrandungs-Preise sind zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Versandkostenpauschale. Sie sind nicht bonusfähig und es sind keine weiteren Abzüge möglich. Die Umsätze werden aber in den Jahresumsatz eingerechnet.
BRUCHRISIKO UND SCHADENERSATZ: Das Glasbruchrisiko liegt bei der Eugen Stratemeyer GmbH & Co. KG für den Zeitraum der Bearbeitung in unserem Haus. Schadenersatz übernimmt die Eugen Stratemeyer GmbH & Co. KG ausdrücklich nicht bei:
Bei FFR erfolgt die Angabe der Bohrkoordinaten auf eigenes Risiko.
LIEFERFRISTEN/GEFAHRÜBERGANG: Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt schnellstmöglich. Verzögerungen bei den vereinbarten Lieferzeiten begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt.
BEANSTANDUNG: Reklamationen müssen sofort angezeigt und die reklamierte Brille an die Eugen Stratemeyer GmbH & Co. KG zurückgesendet werden. Sobald die Brille an den Endverbraucher abgegeben wurde, erlischt der Anspruch auf Nachbesserung oder Behebung der Mängel durch die Eugen Stratemeyer GmbH & Co. KG. Das Risiko von Transportschäden übernimmt der Auftraggeber. Verpackungsschäden müssen umgehend dem Paketdienst gemeldet werden.
Darüber hinaus gelten unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen.
Der geschlossene Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Bochum. Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder ansonsten wirksam eine Gerichtsstandvereinbarung abschließen kann, ist Bochum auch Gerichtsstand.
Bilder und Logos von der Eugen Stratemeyer GmbH Co. KG dürfen nur mit unserer schriftlicher Genehmigung verwendet werden. Die Berichtigung von Druckfehlern und anderen offenbaren Unrichtigkeiten bleibt uns vorbehalten.
Die von uns gelieferten augenoptischen Produkte dienen zur Korrektion von Fehlsichtigkeit und sind als Medizinprodukten der Klasse I eingestuft. Dabei werden von uns die notwendigen regulatorischen Anforderungen der Verordnung (EU) 2017/745 MDR und anwendbaren harmonisierten Normen eingehalten. Wir liefern an Fachkreise/Augenoptiker, um eine fachgerechte Anpassung und Abgabe des Medizinproduktes an den Endverbraucher sicherzustellen. Spätestens bei der Abgabe muss der Endverbraucher über den richtigen Gebrauch, Nutzungseinschränkungen (insbesondere Einschränkungen beim Führen eines Kraftfahrzeugs) und Risiken (z.B. der Hinweis, dass Brillengläser generell nicht unzerbrechlich sind) aufgeklärt werden. Jede vom Besteller nachträglich vorgenommene Bearbeitung des Medizinproduktes, die über die fassungsgerechte Brillenglasrandung hinausgeht, wird in dessen eigener Verantwortung durchgeführt und schließt jegliche herstellerseitige Haftung aus.
Wir empfehlen dem Augenoptiker eine Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) mit uns abzuschließen. Sie regelt die regulatorischen Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten zwischen uns und dem Augenoptikbetrieb in seiner medizinprodukterechtlichen Funktion als Händler.
Die Geschäftsbedingungen gelten immer in der jeweils aktuellsten Version. Ältere Versionen verlieren bei Erscheinen neuerer Versionen ihre Gültigkeit.