Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 17.11.2017 

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Diese sind dem Besteller bekannt und werden mit Aufgabe der Bestellung als verbindlich anerkannt. Entgegenstehende oder abweichende andere Bedingungen erkennen wir nicht, auch nicht stillschweigend, an. Ausnahmen müssen durch uns schriftlich erklärt sein. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Wir behalten uns vor Aufträge im Rahmen und Sinne des BGB abzulehnen.

Preise:

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk Bochum“ ausschließlich Porto, Verpackung und Versicherung. Maßgeblich sind die Preise der jeweils im Lieferzeitpunkt gültigen Preisliste. Mit Erscheinen der aktuellen Preisliste verlieren die vorherigen ihre Gültigkeit. Sonderanfertigungen und -leistungen werden zusätzlich berechnet. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist nicht in unseren Preisen ausgewiesen; sie wird in gesetzlicher Höhe bei Rechnungsstellung gesondert berechnet.

Zahlungsbedingungen:

Unsere Rechnungen sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto (ohne Abzug) oder bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto zur Zahlung fällig, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anders ergibt. Wir behalten uns vor, bei Sonderanfertigungen, ganz oder teilweise Vorkasse zu verlangen. Zur Annahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet, sollten sie gleichwohl an Zahlung statt akzeptiert werden, gehen Diskontzinsen und Wechselspesen zu Lasten des Bestellers und sind sofort zur Zahlung fällig. Der Besteller kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind. Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Besteller kein Zurückbehaltungsrecht zu. Gerät der Besteller in Verzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Mahnkosten werden
pauschal mit 2,50 € netto je Schreiben berechnet. Bei Zahlungsverzug sowie zwischenzeitlich eingetretenen begründeten Zweifeln an der Bonität/Liquidität des Bestellers sind wir berechtigt, sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen und für Folgeaufträge Vorkasse zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum; im Falle der Ausübung des Eigentumsvorbehalts sind wir berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Der Besteller ist verpflichtet die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist. In der Rücknahme der Ware liegt kein vertraglicher Rücktritt, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Ohne unsere schriftliche Zustimmung darf die Ware nicht verpfändet oder sicherungsübereignet werden. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit die Kosten einer gerichtlichen Durchsetzung unserer Sicherungsrechte nicht anderweitig beigetrieben werden können, haftet hierfür der Besteller. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern; zur Sicherung unserer Ansprüche tritt uns der Besteller bereits jetzt alle Forderungen gegen seine Abnehmer aus dem Weiterverkauf in Höhe des Rechnungsendbetrages einschl. Umsatzsteuer aus allen bei uns offenen Rechnungen ab. Der Besteller bleibt zur Einziehung ermächtigt; auf unser Verlangen hat er die Abtretung offenzulegen. Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt stets für uns. Sollten wir dadurch Hersteller im Sinne von § 7 MPG werden, verpflichtet sich der Besteller uns von sämtlichen Produkthaftungsansprüchen sowie Ansprüchen auf Schadenersatz freizustellen, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind. Softwareprogramme, Dokumentationen und deren Ergänzungen bleiben auch nach Übergabe unser Eigentum. Sie dürfen weder vervielfältigt noch ohne unsere schriftliche Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Mit Übergabe wird ein jederzeit widerrufliches, nicht ausschließliches unübertragbares Nutzungsrecht zur Bearbeitung und Verkaufsförderung unserer Ware eingeräumt. Quellcodes sind von der Benutzung ausgeschlossen; der Besteller verpflichtet sich, die folgenden Handlungen zu unterlassen: den Quellcode der Software zu ermitteln, das Modifizieren, Neuprogrammieren, Übersetzen, Rückassemblieren, Dekompilieren oder anderweitige Reverse-Engineering der Software. Eine Haftung aus der Überlassung der Software sowie wegen fehlerhafter Dokumentation wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Durch die anteilige Zahlung von Kosten für Werkzeuge oder Sondermittel erwirbt der Besteller kein Teil-/Eigentum an ihnen. Wir verpflichten uns jedoch, Folgeaufträge ohne erneute Berechnung der Hilfsmittel durchzuführen, falls diese noch bei uns verfügbar und tauglich sind. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

Lieferfristen/Gefahrübergang:

Alle angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Soweit der Unternehmer seinen Liefertermin nicht einhält, kann der Auftraggeber vom Unternehmer die Erklärung verlangen, ob dieser zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklärt sich der Unternehmer nicht innerhalb angemessener Frist von zumindest 14 Tagen, kann der Auftraggeber zurücktreten. Ansprüche des Auftraggebers aufgrund vom Unternehmer fahrlässig nicht eingehaltener Liefertermine sind ausgeschlossen. Fixgeschäfte müssen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als solche gekennzeichnet sein. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware innerhalb der Frist zum Transport an den Besteller aufgegeben worden ist. Mit Annahmeverzug geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs der Ware auf den Besteller über.

Lieferung/Versand:

Die Lieferung einzelner Warengruppen verpflichtet uns nicht zur Bereitstellung unserer gesamten Produktpalette an den jeweiligen Besteller. Abweichungen der Ware von unserem Angebot/unserer Auftragsbestätigung sind unbeachtlich und kein Fehler, wenn sie produktionstechnisch bedingt und Ergebnis der stetig von uns betriebenen Verbesserung unserer Erzeugnisse sind. Dem Besteller bleibt das Recht vorbehalten nachzuweisen, dass das Produkt objektiv ungeeignet ist. Der Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, wobei wir berechtigt sind, Versandweg und -art zu bestimmen. Die Ware wird handelsüblich verpackt und berechnet. Mehrkosten für Sonderwünsche (Sonderverpackung, Expresszustellung, Versicherung) trägt der Besteller. Transport- und alle sonstigen Verpackungen werden nicht zurückgenommen, falls dies nicht vorab schriftlich zugesichert wurde. Der Besteller verpflichtet sich, die Entsorgung der Verpackung auf seine Kosten sicherzustellen.

Gewährleistung:

Die Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass der Besteller die Ware unverzüglich auf Fehlerfreiheit und Vollständigkeit überprüft und uns innerhalb von spätestens 10 Tagen seit Empfang der Ware schriftlich den Mangel anzeigt. Dabei ist die Ware zur Überprüfung unter Angabe von Lieferschein-Nr. und –datum vorzulegen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung, Nachlieferung oder Rücktritt unter Gutschrifterteilung berechtigt. Kosten, die dadurch entstehen, dass die Ware sich nicht am Erfüllungsort befindet, trägt der Besteller. Schlägt die Nachbesserung/Nachlieferung fehl, so ist der Besteller berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Soweit gesetzlich zulässig, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass der Besteller seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobligenheiten ordnungsgemäß nachkommt. Für die Veredelung oder Nachbearbeitung von Fremdprodukten wird die Gewährleistung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Unsere Herstellergarantie bezieht sich nicht auf die vorstehenden Arbeiten. Oberflächenfehler an Brillengläsern, die der Besteller oder in seinem Auftrag Dritte bereits bearbeitet haben, werden nicht als Mangel anerkannt.

Fernformrandung/Einschleifservice:

Die Eugen Stratemeyer GmbH & Co. KG übernimmt für Augenoptiker und optische Betriebe die Dienstleistung „Einarbeiten von Brillengläsern nach Auftragsformular“. Wir verarbeiten ausschließlich Stratemeyer Brillengläser. Mit Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen Einschleifservice und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Eugen Stratemeyer GmbH & Co. KG an.

Auftragserteilung: Für die vollständigen und richtigen Angaben bzw. Daten haftet der jeweilige Auftraggeber. Alle relevanten Daten müssen auf unserem Auftragsformular deutlich vermerkt sein. Wir behalten uns vor, in Einzelfällen nach Prüfung der Fassung bei unzureichender Verglasbarkeit den Auftrag abzulehnen. Achten Sie bei Ihrer Glasbestellung auf die Mindestranddicken: Nylorbrille 1,6mm, Bohrbrille (am Bohrloch) 1,8mm, Air-Rim/Strip o.ä. 2,4mm. Brillengläser aus fototropem oder polarisierendem Kunststoff und MIN 1,5 arbeiten wir in Bohr- und Nylorbrillen nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Risiko des Auftraggebers ein.

Auftragsbearbeitung: Die Zentrierung erfolgt ausschließlich nach Kastenmaß. Bei Gleitsichtgläsern gilt als Bezugspunkt das Fernzentrierkreuz.

Wird bei Einstärkengläsern keine Einschleifhöhe angegeben, werden sie mittig eingeschliffen. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit seiner auf dem Auftragsformular gemachten Angaben. Die Einschleiftoleranzen werden nach der älteren, genaueren RAL-RG 915 ausgeführt.

Bruchrisiko und Schadenersatz: Das Glasbruchrisiko liegt bei der Eugen Stratemeyer GmbH & Co. KG für den Zeitraum der Bearbeitung in unserem Haus. Schadenersatz übernimmt die Eugen Stratemeyer GmbH & Co. KG ausdrücklich nicht bei:

  • fototropen oder polarisierenden Kunststoff-Brillengläsern und mineralischen Brillengläsern für Nylor- und Bohrbrillen

  • Nichteinhalten der oben genannten Mindestranddicken

  • herstellerbedingten Mängeln an Brillenfassungen sowie gebrauchten oder alten Fassungen

  • Zentrierfehlern durch nicht oder unzureichend schriftlich angegebene Zentrierdaten

  • Gläsern, die von der Basiskurve her nicht zur Fassung passen.

Lieferfristen/Gefahrübergang: Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt schnellstmöglich. Verzögerungen bei den vereinbarten Lieferzeiten begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt.

Beanstandungen: Reklamationen müssen sofort angezeigt und die reklamierte Brille an die Eugen Stratemeyer GmbH & Co. KG zurückgesendet werden. Sobald die Brille an den Endverbraucher abgegeben wurde, erlischt der Anspruch auf Nachbesserung oder Behebung der Mängel durch die Eugen Stratemeyer GmbH & Co. KG. Das Risiko von Transportschäden übernimmt der Auftraggeber. Verpackungsschäden müssen umgehend dem Paketdienst gemeldet werden.

 

Gültigkeit: Die Geschäftsbedingungen Einschleifservice gelten immer in der jeweils aktuellsten Version. Ältere Versionen verlieren bei Erscheinen neuerer Versionen ihre Gültigkeit.

Darüber hinaus gelten unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen.

Erfüllungsort/Gerichtsstand:

Der geschlossene Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist Bochum. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist oder ansonsten wirksam eine  Gerichtsstandvereinbarung abschließen kann, ist Bochum auch Gerichtsstand.

Bilder- und Logonutzung:

Bilder und Logos von Stratemeyer dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung von Stratemeyer verwendet werden. Die Berichtigung von Druckfehlern und anderen offenbaren Unrichtigkeiten bleibt uns vorbehalten.


ZUSATZLICH ZU DEN AGB GELTEN FUR EINSCHLEIF- UND FERNFORMRANDUNGSSERVICE NOCH FOLGENDE AGB:

Allgemeines

Die Eugen Stratemeyer GmbH & Co. KG übernimmt für Augenoptiker und optische Betriebe die Dienstleistung “Einarbeiten von Brillengläsern nach Auftragsformular“.
Für die vollständigen und richtigen Angaben bzw. Daten haftet der jeweilige Auftraggeber. Wir verarbeiten ausschließlich Stratemeyer Brillengläser. Das Glasbruchrisiko liegt bei Eugen Stratemeyer GmbH & Co. KG. Für herstellerbedingte Mängel an Brillenfassungen übernehmen wir keine Haftung. Für gebrauchte oder alte Fassungen kann bei Bruch kein Ersatzanspruch geltend gemacht werden.

Auftragserteilung

Für die vollständigen und richtigen Angaben bzw. Daten haftet der jeweilige Auftraggeber. Alle relevanten Daten müssen auf unserem Auftragsformular deutlich vermerkt sein. Wir behalten uns vor, in Einzelfällen nach Prüfung der Fassung bei unzureichender Verglasbarkeit den Auftrag abzulehnen. Achten Sie bei Ihrer Glasbestellung auf die Mindestranddicken: Nylorbrille 1,6 mm, Bohrbrille (am Bohrloch) 1,8 mm, Air-Rim/Strip o.ä. 2,4 mm. Brillengläser aus phototropem oder polarisierendem Kunststoff und MIN 1,5 arbeiten wir in Bohr- und Nylorbrillen nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Risiko des Auftraggebers ein.

Preise

Die Einschleif- und Fernformrandungs-Preise gelten pro Brille zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer und Versandkostenpauschale. Sie sind nicht bonusfähig und es sind keine weiteren Abzüge möglich. Die Umsätze werden aber in den Jahresumsatz eingerechnet.

Bruchrisiko und Schadenersatz

Das Glasbruchrisiko liegt bei der Eugen Stratemeyer GmbH & Co. KG für den Zeitraum der Bearbeitung in unserem Haus. Schadenersatz übernimmt die Eugen Stratemeyer GmbH & Co. KG ausdrücklich nicht bei:
- phototropen oder polarisierenden Kunststoff-Brillengläsern und mineralischen Brillengläsern für Nylor- und Bohrbrillen
- Nichteinhalten der oben genannten Mindestranddicken
- herstellerbedingten Mängeln an Brillenfassungen sowie gebrauchten oder alten Fassungen
- Zentrierfehlern durch nicht oder unzureichend schriftlich angegebene Zentrierdaten
- Gläsern, die von der Basiskurve her nicht zur Fassung passen
- bei FFR erfolgt die Angabe der Bohrkoordinaten auf eigenes Risiko.

Lieferfristen/Gefahrübergang

Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt schnellstmöglich. Verzögerungen bei den vereinbarten Lieferzeiten begründen keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Rücktritt.

Beanstandung

Reklamationen müssen sofort angezeigt und die reklamierte Brille an die Eugen Stratemeyer GmbH & Co. KG zurückgesendet werden. Sobald die Brille an den Endverbraucher abgegeben wurde, erlischt der Anspruch auf Nachbesserung oder Behebung der Mängel durch die Eugen Stratemeyer GmbH & Co. KG. Das Risiko von Transportschäden übernimmt der Auftraggeber. Verpackungsschäden müssen umgehend dem Paketdienst gemeldet werden.

Lieferung/Versand

Die Porto-Tagespauschale per Paketdienst beträgt 3,99 € und ist nicht bonusfähig.

Gültigkeit

Die Geschäftsbedingungen Einschleifservice gelten immer in der jeweils aktuellsten Version. Ältere Versionen verlieren bei Erscheinen neuerer Versionen ihre Gültigkeit.

Darüber hinaus gelten unsere allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen.